Haushaltsgroßgeräte Outlet 

Neugeräte zu Outlet Preisen 

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.  Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer kennt sie für alle Geschäfte als für ihn verbindlich an, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen.

 

§2 Vertragsabschluss

1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. 

2. Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

3. So der Kunde eine verbindliche Bestellung erteilt und von ihm zu vertretenden Gründen die Ware nicht annimmt, ist er zur Zahlung einer Storno-Aufwandspauschale von 8 % des Brutto-Verkaufspreises verpflichtet.

4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.


§3 Preise, Preisänderungen

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

2. Sie verstehen sich auch als Abholpreise einschließlich Verpackung.

3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bestellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

4. Dies gilt nicht für Ware aus Sonderaktionen.

5. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort in bar fällig.


§4 Lieferzeiten

1. Lieferzeiten oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretende Lieferverzögerungen wird die Dauer vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.


§5 Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

3. Bei Abholung hat der Käufer für ordnungsgemäße Verpackung, Schutz und andere Transportmittel zu sorgen. Schäden, die hierbei durch unsachgemäße Verpackung und nicht hinreichenden Schutz  an den Verkaufsgegenständen entstehen, hat der Käufer selbst zu tragen. 


§6 Haftungsbegrenzung 

 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 

 

§7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. 
2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang 
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.  


§8 Rechte des Käufers wegen Mängel

1. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten kann, leistet der Verkäufer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferungen sind zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

2. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre (bei Neugeräten) nach Ablieferung der Ware.

3. Bei Erwerb von Neugeräten gelten die hier jeweils vom Hersteller bzw. Lieferanten festgelegten Gewährleistungs- bzw. Garantiebedingungen. Die Ansprüche des Käufers erlöschen bei Eingriffen durch den Käufer oder durch Dritte, die vom Hersteller nicht für den Service autorisiert sind oder wenn das Gerät zu gewerblichen Zwecken eingesetzt wird. Schäden die durch die unsachgemäße Behandlung oder Bedienung, durch falsches Aufstellen oder Aufbewahren, durch unsachgemäßen Anschluss oder fehlerhafte Installation sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Haftung des Verkäufers.

4. Bei Gebraucht- und Zweiter-Wahl-Geräten beträgt die Gewährleistung 12 Monate, soweit eine Privatnutzung durch den Käufer erfolgt. So eine gewerbliche Nutzung vorgenommen wird, verkürzt sich vorgenannte Zeitraum auf drei Monate. Der Käufer ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit bzw. die geplante gewerbliche Verwendung des Gerätes beim Kauf offenzulegen. Innerhalb der vorgenannten Zeiträume werden Mängel, die nachweisbar trotz vorschriftsmäßigen Anschluss und sachgemäßer Behandlung auf Materialfehler etc. zurückzuführen sind, durch Nacherfüllung beseitigt. Die Haftung erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Zubehörteile wie z. B. Glas oder Glühlampen sowie auf Lackschäden oder andere optische Einschränkungen.

5. Von der vorgenannten Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die z. B. durch unsachgemäßen Transport (wie Liegendtransport von Kühlschränken) oder unsachgemäßen Anschluss (z. B. Anschluss von Elektroherden durch Nichtfachmann) verursacht werden. Innerhalb von Priesendorf werden die Geräte im Falle einer Mängelanzeige im Rahmen eines Hol- und Bringservice der Mängelbeseitigung zugeführt soweit der Käufer eine Anfahrtspauschale von 30 € leistet. In Zone 1 (Prisendorf, kein Umland) beträgt die Anfahrtspauschale 40,00€ in Zone 2 (bis 15 km) 60,00 €, in Zone 3 (bis 25 km) 80,00 €.


§9 Zahlungen

1. Zahlungen werden durch das Verkaufspersonal grundsätzlich in bar ohne Skonto entgegengenommen.

2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und nur den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt,  wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtkräftig zugestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 


§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Priesendorf. Alle Abreden bedürfen der Schriftform.